Förderungen

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Ausbildung am GESU-Institut fördern zu lassen!

förderung

Der Großteil unserer Ausbildungen ist sowohl für Bildungskarenz als auch für Bildungsteilzeit sowie für weitere Förderungen geeignet.

Für weitere Infos oder schriftliche Nachweise der Wochenstunden kontaktieren Sie uns bitte unter: institut@gesu.at oder 0316 232 1133. Wir beraten Sie gerne.


Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit

Weiterbildung wird gefördert! Das AMS fördert in der 3. Phase der Covid-19 – Kurzarbeit (bis 31.03.2021) die Kosten für die Weiterqualifizierung von MitarbeiterInnen. Eine nochmalige Verlängerung dieser Kurzarbeitsphase um weitere sechs Monate ab 1. April 2021 wird lt. WKO aufgrund der besonderen Betroffenheit in bestimmten Branchen notwendig sein.

Gefördert werden kann die Teilnahme an Ausbildungen mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden in der Höhe von 60% der Kurskosten.

Alle Informationen zur Förderungen findest du direkt auf der Seite des AMS: AMS Schulungskostenbeihilfe


Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden.

Während der Bildungskarenz bekommen Sie dann „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt.

Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und mindestens 2 Monate dauern.

Weitere Infos dazu gibt es hier bei der Arbeiterkammer.

 

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit ermöglicht Ihnen Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden. Die Arbeitszeit darf um maximal 50 % und muss um mindestens 25 % reduziert werden. Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,76 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.

Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 10 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und mindestens 4 Monate dauern.

Weitere Infos dazu gibt es hier bei der Arbeiterkammer.


Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Diese finanzielle Qualifizierungsförderung mit bis zu 2.500,- Euro für berufliche Weiterbildungen richtet sich an berufstätige Grazerinnen und Grazer mit niedrigem Haushaltseinkommen.

Gefördert werden können Frauen und Männer zwischen 18 und 64 Jahren, die…

    • … erwerbstätig sind (selbstständig oder unselbstständig)
    • … seit mindestens 12 Monaten ihren Wohnsitz in Graz haben und
    • … über ein niedriges Haushaltseinkommen verfügen.

Alle weiteren Informationen zum Ablaus des Förderungsantrages finden Sie HIER.


Unsere Angebote werden gefördert!

Nutzen Sie die Chance auf einen Zuschuss für Ihre Ausbildung. (Achtung: Der Antrag auf Förderung muss vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden)
Nutzen Sie die untenstehenden Links. Die Fördereinrichtungen helfen Ihnen bei der Abwicklung der Förderansuchen.
Förderungen über das AMS für Arbeitnehmer und Unternehmer

>>> Förderungen für Arbeitnehmer
>>> Förderungen für Unternehmen

Auf diesen Plattformen können Sie Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten per Online- Abfrage suchen:

>>> Bildungsförderungen in Österreich
>>> www.kursfoerderung.at


Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungen hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder mit einem ausgeübten Beruf, artverwandten Beruf stehen.

Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig sein, wenn sie den Einstieg in eine neue berufliche (auch nebenberufliche) Tätigkeit ermöglichen und eine solche neue berufliche Tätigkeit auch konkret geplant ist. Was also bei dem einen beruflich notwendig oder sinnvoll ist, kann bei dem anderen vorwiegend der privaten Lebensführung dienen (und in der Folge nicht steuerlich absetzbar sein).

In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.

Kontakt

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